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😎 ! Mal ein klein wenig Einblick in das Wesen des Finanzamtes !

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@don-t
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...gestern Morgen erhaltener wichtiger (überlebenswichtiger) Newsletter, nur einer von mehr als 10 😎

...ja mehr als 10 solcher Dinger kommen täglich oder all wöchentlich in meinen Email-Briefkasten, ohne die wäre ich nicht ausgewandert sondern würde vermutlich wegen irgendwelcher Steuerstraftaten in irgend einer JVA für Serientäter verschimmeln.

Aber seht doch selbst was diese Spitzbuben alles dürfen: Mit diesen Methoden nimmt das Finanzamt eine Betriebsprüfung vor

Eine Betriebsprüfung ist nicht lustig. Andererseits gibt es zu übertriebener Prüfungsanst auch keinen Anlass, wenn Sie die wichtigsten Regeln und Vorgaben für die Buchführung einhalten.

Bei einer Außenprüfung kontrolliert das Finanzamt die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen sowie die darin enthaltenen Angaben, wie z. B. die Ermittlung der Einkünfte (Bilanz, G+V etc.).

Das sollten Sie grundsätzlich wissen

Das Finanzamt unterscheidet zwischen einer

• Regel- oder einer

• Anlassprüfung.

Während bei einer Regelprüfung neutrale Auswahlverfahren – Betriebsgröße, Betriebsart etwa – herangezogen werden, liegt bei einer Anlassprüfung stets ein Grund für die Anordnung einer Außenprüfung vor.

Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel bei einer Vollprüfung drei Jahre. Die Betriebsprüfung ist in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen durchzuführen. Hierzu sind einige Vorbereitungen zu treffen. Der Unternehmer hat bei der Betriebsprüfung zur Feststellung von Sachverhalten mitzuwirken (Mitwirkungspflicht).

Die Aufzeichnungen und Buchführungen müssen beweiskräftig sein. Die Finanzverwaltung prüft nicht mehr ausschließlich Papierbelege und ausgedruckte Unterlagen. Vielmehr werden die Daten der Buchführung und steuerrelevante Daten der Vor- und Nebensysteme überprüft und analysiert.

Achtung: Die digitale Prüfung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen steht immer mehr im Vordergrund. Darauf sollten Sie unbedingt eingestellt sein.

Digitale Betriebsprüfung ist mehr und mehr die Regel

Unter Hinweis auf § 147 Abs. 6 AO ist es dem Prüfer erlaubt, die digitalen steuerrelevanten Daten des zu prüfenden Steuerpflichtigen zu verlangen. Von digitalen Prüfungsmethoden wird regelmäßig Gebrauch gemacht, da sie in der Regel effizienter sind.

Durch die eingesetzte Prüfsoftware werden Prüfungsschritte automatisiert, d.h. per Knopfdruck einzelne Analysen durchgeführt. Eine Datenanalyse bringt oft mehr, als nur Papier zu wälzen. Dies macht sich die Finanzverwaltung zu Eigen.

Beim Datenzugriff kann der Betriebsprüfer mit einem

• Nur-Lesezugriff direkt am PC Unternehmens die steuerrelevanten Daten prüfen (unmittelbarer Zugriff — Z1),

• die Daten durch den Steuerpflichtigen aufbereiten lassen (mittelbarer Zugriff — Z2) oder

• die Daten auf einem Datenträger verlangen (Datenträgerüberlassung — Z3).

Bei einer Überlassung der Daten nimmt der Prüfer die Analysen auf dem eigenen Rechner vor.

Zwar besteht kein Rangverhältnis der einzelnen genannten Zugriffsmethoden; bei der Ausübung des der Finanzbehörde zustehenden Ermessens ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Zu beachten ist auch, dass ein Datenzugriff nur im Rahmen einer Außenprüfung möglich ist. Eine Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung. Bei einer USt-Nachschau dürfen lediglich auf Verlangen die gespeicherten Daten über die unterliegenden Sachverhalte eingesehen und soweit erforderlich hierfür das Datenverarbeitungssystem genutzt werden.

Achtung: Dies gilt für die Lohnsteuer-Nachschau nicht. Hat aber der Bedienstete relevante Feststellungen, wird er zur Vollprüfung mit einer Prüfungsanordnung überleiten.

Bei der Führung der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muss sichergestellt sein, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar gemacht werden können.

Das sind die übliche Prüfungsmethoden im Überblick

In der Vergangenheit wurden fast ausschließlich Papieraufzeichnungen, Vertragsunterlagen, Belege, Berechnungsgrundlagen etc. bezüglich einzelner Sachverhalte überprüft.

Heute werden auch steuerlich relevante Daten der Finanzbuchführung (Sachkonten etc.) und der Daten der Vor- und Nebensysteme analysiert.

Die Außenprüfung der Finanzverwaltung hat auch nur eingeschränkte Zeit um aufwendige Betriebsprüfungen durchzuführen. Die Prüfschritte werden sich unterscheiden hinsichtlich Betriebsgröße und branchenspezifische Besonderheiten. Auch muss berücksichtigt werden, ob unbare oder bare Vorgänge vorliegen.

Bei einer Datenträgerüberlassung wird die Buchhaltung digital aufbereitet. Der Außenprüfer kann alle Konten elektronisch überprüfen.

Tipp: Vorteilhaft ist die Buchführung über eine Kreuztabelle (Pivot Tabelle) darzustellen.

Sind die Belege digitalisiert, so kann bei entsprechenden Buchführungssystemen auch der elektronische Beleg eingesehen werden. Dies ist zukunftsorientiert und stellt natürlich auch eine Vereinfachung für die Prüfungsdienste dar. Der Prüfer entscheidet über die Prüfungsschritte.

Achtung: Dem Einfallsreichtum sind hier praktisch keine Grenzen gesetzt.

Diese Prüfschritte haben sich aus Sicht des Fiskus bewährt:

• Lückenanalysen (z. B. fortlaufende Rechnungsnummer),

• Mehrfachbelegungen (Lieferscheine, Rechnungsnummer etc.),

• Datenextraktionen, z. B. nach Konten

• Aufsummieren von großen Datenbeständen (z. B. Tagessumme Kasse),

• Kassenminusprüfung (Kassenfehlbeträge),

• Verbinden oder Anhängen von mehreren Dateien,

• Extraktion von einzelnen Datensätzen,

• Prüfung Abstimmsumme,

• Vergleichen von Dateien, z. B. Journaldaten der Registrierkasse mit Daten der Buchführung (Kassenkonto)

• Suchen nach Texten (Buchungstexten, z. B. „Geschenk“),

• Abgleich von Daten der Buchführung und sonstigen Aufzeichnungen (Faktura, Warenwirtschaft)

• Überprüfung USt-ID-Nummer

• Überprüfung Dauerschulden

• Daten elektronisches Fahrtenbuch

• Zufallsauswahl für Kontrollmitteilungen (§ 194 AO, § 9 BpO)

Auch die Vor- und Nebensysteme stehen im Visier

Die Prüfungsmethoden der Betriebsprüfung entwickeln sich immer weiter. Neben den üblichen Prüfszenarien, werden die Daten der Haupt- Vor- und Nebensysteme geprüft. Vielen Steuerpflichtigen ist nicht bewusst, dass die Daten der Vor- und Nebensysteme ebenfalls im Rahmen einer Außenprüfung, vorlagepflichtig sind.

Achtung: Gerade beim Abgleich der Daten des Vor- und Nebensystems mit der Finanzbuchführung werden oft Auffälligkeiten festgestellt.

Werden diese Daten nicht vorgehalten und archiviert, kann dies erhebliche Folgen für den geprüften Betrieb haben. Freiwillig geführte Aufzeichnungen und Daten, die nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sind nicht vorlagepflichtig.

Achtung: Spätestens wenn eine Betriebsprüfung ansteht, sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen und diesen die Daten möglichst vorbereiten und sichten lassen.

Wichtig: Bei der Vielfalt der eingesetzten DV-Systeme, der Entwicklung und Fortschreibung der EDV, werden durch die Prüfungsdienste auch Systemprüfungen vorgenommen. Dabei wird u. a. geprüft, ob die DV-Systeme unabänderbar aufzeichnen und Stammdatenänderungen aufgezeichnet werden. Darauf sollten Sie also auch unbedingt achten. Ihre Buchführung und Datenverarbeitung müssen mit den Vorgaben unbedingt konform gehen.

Ebenfalls wissenswert ist unter anderem noch

• Bei den ganzen Prüfszenarien sind natürlich auch Branchenkenntnisse mit einzubeziehen (z. B. Taxameter, Warenwirtschaft, Faktura etc.).

• Auch die üblichen Prüffelder, wie Bewertungsfragen, Rückstellungsberechnungen, Privatanteile, verdeckte Gewinnausschüttungen, umsatzsteuerliche Sachverhalte sind natürlich zu berücksichtigen.

• Um Außenprüfungen effizienter durchführen zu können, setzt die Betriebsprüfung auch auf statistisch-mathematische Prüfungsmethoden. Diese führen oft Mängel der Buchführung und Aufzeichnungen zu Tage. Allerdings ist zu beachten, dass alleinige Feststellungen und Auffälligkeiten aufgrund von statistisch-mathematischer Prüfmethoden, in der Regel aber keine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulassen. Die Finanzverwaltung trifft die Beweislast der sachlichen Buchführung. Erst wenn diese nachweislich sachlich unrichtig ist, können je nach Einzelfall, Zuschätzung oder Vollschätzungen von Besteuerungsgrundlagen erfolgen.

• Der Steuerpflichtige hat eine zeitnahe Mitwirkung im Rahmen einer Außenprüfung einzuhalten. Ansonsten besteht die Sanktionsmöglichkeit des Verzögerungsgeldes.

Quelle: Verlag für die deutsche Wirtschaft AG(Newsletter Steuern und Buchhaltung aktuell vom 11.03.2020)

Ihr könnt mir glauben das wa da oben steht, ist in der täglichen Ausübung in einer Firma mittlerweile ein Job nicht mehr für eine Person sondern für mehrere, und die muss man bezahlten um Strafen, Sanktionen und zu hohe Steuerabgaben oder Schätzungen zu vermeiden.

Ja, ja ich weiß es gibt doch Steuerberater (hahaha), klar gibt es die aber auch die arbeiten nicht umsonst sondern gegen Bezahlung, Beratung kostet extra (und das richtig, denn da sind schnell mal 4-6 Stunden verquatscht), und damit nicht genug wenn der dann die Richtung festgelegt hat (der StB) dann gehen plötzlich einige Sachen nicht mehr weil es ja die Gefahr heraufbeschwört das das FA dann genau diese Sachen streicht, oder einfach mal wieder eine Prüfung anordnet, der StB hat mehr Angst um seine Geschäftliche Unversehrtheit als die seines Mandanten der seine Praxis finanziert. Und genau deswegen kommt man selbst mit StB nicht um das eigene Fachpersonal herum, und 1-2 solche wirklich guten Leute kosten leicht 60-100.000€ im Jahr (einer also 30-50.000) hihihi und sicher doch für diese 30-100.000€ muss die Firma keine Steuern mehr zahlen, aber verdienen muss sie sie ebenfalls erst mal. Und ganz ehrlich in der Vergangenheit hatte kein StB in einem unserer Unternehmen eine Prüfung verhindern können, egal aus welchen Grund.

...und vergesst dabei nie das ihr alle diese üblen Subjekte erst möglich gemacht habt, ihr habt die mit euren Stimmen erst möglich gemacht, ihr gebt denen die Macht in die Hände, jedes Mal wenn ihr wählen geht wählt ihr noch mehr Unheil von dem was da oben gannnt wird. Und wer nun glaubt wir bräuchten diese Jungs um existieren zu können, ich kann euch mit Bestimmtheit sagen NEIN wir brauchen sie nicht, denn häten wir die nicht wäre vieles einfacher, gerechter und jeder, wirklich jeder hätte mehr davon. Rechts, Links, AFD, CDU, SPD, GRÜNE alle arbeiten mit diesen Schergen zusammen und nicht für unser Wohl sondern für deren eigenes Wohl! Lest mal den Lebenslauf eines Herrn Joschka Fischer, und dann wundert euch -MACHT korrumpiert und versaut alles und fast jeden- !

In diesem Sinne frohes Steuerzahlen ihr tut es für eure Notleidenden Politiker und deren Behördenvertreter.

und nun noch das Sätzchen wegen den Bildchen (die nicht mit Quelle versehen sind): Alle Fotos im Post wurden von Don Thomas aufgenommen oder wurden der Agentur zur Verfügung gestellt und liegen genau wie die Grafiken unter Copyright der HR-Group | all pictures in the post are taken by Don Thomas or granted to the agency and coming like all graphical art works under the copyrigth of HR-Group (Parts of the text was possibly translated with www.DeepL.com/Translator)

Ich wünsche euch allen noch einen schönen sonnigen und warmen Tag, schöne Grüße vom Andalusier

Euer Don T